
Therapie für Erwachsene und Paare
Einzeltherapie
Psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch)
Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und einer ersten Klärung des Anliegens. Dabei wird abgewogen, ob eine ambulante Psychotherapie oder eine andere Hilfe eine passende Unterstützung bietet. Wichtig ist im Erstgespräch zu prüfen, ob man sich als Patient:in wohl fühlt, sozusagen die „Chemie“ stimmt und man sich eine gemeinsame Arbeit vorstellen kann.
Probatorische Sitzungen
Neben dem weiteren Kennenlernen wird eine Diagnostik durchgeführt sowie wichtige biographische Erfahrungen erhoben. Es werden Therapieziele erarbeitet und über das therapeutische Vorgehen aufgeklärt. Im Anschluss kann eine Richtlinienpsychotherapie bei der Krankenkasse beantragt werden.
Psychotherapie
Eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Sitzungen und eine Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen, mit der Möglichkeit auf Verlängerung. In welchem Umfang die Therapie beantragt wird bespricht der Therapeut abhängig der Problemstellung und des Therapieplanes individuell mit Ihnen.
Die Sitzungen finden für gewöhnlich in wöchentlichem Abstand statt und dauern jeweils 50 Minuten.
Kosten
Bei gesetzlich versicherten Patient:innen werden die Kosten für eine Psychotherapie bei Vorliegen einer psychischen Störung von der Krankenkasse übernommen.
Bei Privatversicherten kann bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung meist die Kostenübernahme bei der Krankenversicherung/Beihilfe beantragt werden. Je nach Krankenkasse werden u.U. nicht die vollen Kosten getragen. Klären Sie bitte vor der Therapie die Möglichkeiten der Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. der Beihilfe ab. Sie erhalten von uns eine Rechnung über die durchgeführten Leistungen, die Sie zunächst selbst begleichen.
Für Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen wird nach der Gebührenordnung für Psychotherpeuten (GOP) abgerechnet.
Paartherapie
Es findet zunächst ein erstes Gespräch zum Kennenlernen und zur Klärung der Thematik statt. Danach kann das Paar entscheiden, ob es weiter in den Prozess einsteigen möchte. Die Sitzungsdauer einer Paartherapie beträgt im Normalfall 60 Minuten, kann jedoch bei Bedarf angepasst werden.
Da Paartherapien keine Heilbehandlung darstellen, werden die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen und sind daher Selbstzahlerleistungen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherpeuten (GOP). Auf Anfrage erhalten Sie eine genaue Aufstellung der Kosten.

Therapie für Kinder, Jugendliche & junge Erwachsene
Psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch)
Zu Beginn finden erste Gespräche für ein Kennenlernen statt. Dabei wird abgewogen, ob eine ambulante Psychotherapie oder eine andere Hilfe eine passende Unterstützung bietet. Je nach Alter findet die erste Sitzung nur mit den Eltern, mit allen gemeinsam oder nur mit dem/der Patient:in statt.
Probatorische Sitzungen
dienen der Diagnostik und einem tieferen Kennenlernen. Am Ende der probatorischen Sitzungen wird über Diagnose(n) und therapeutisches Vorgehen aufgeklärt. Anschließend kann die ambulante Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden.
Psychotherapie
Eine Kurzzeittherapie umfasst bei Kindern und Jugendlichen insgesamt 24 Einzelsitzungen (zzgl. 6 Bezugspersonensitzungen). Eine Langzeittherapie umfasst 60 Sitzungen (zzgl. 15 Bezugspersonensitzungen) und kann unter Umständen nochmals um 20 Einzelsitzungen (zzgl. 5 Bezugspersonensitzungen) verlängert werden kann.
Die Sitzungen finden in wöchentlichem Abstand statt und dauern jeweils 50 Minuten. Die Bezugspersonensitzungen finden nach Absprache statt.
Kosten
Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei Vorliegen einer psychischen Störung bei gesetzlich versicherten Patient:innen von der Krankenkasse übernommen.
Bei Privatversicherten kann bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung meist die Kostenübernahme bei der Krankenversicherung/Beihilfe beantragt werden. Je nach Krankenkasse werden u.U. nicht die vollen Kosten getragen. Klären Sie bitte vor der Therapie die Möglichkeiten der Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. der Beihilfe ab.
Sie erhalten von uns eine Rechnung über die durchgeführten Leistungen, die Sie zunächst selbst begleichen.
Für Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen wird nach der Gebührenordnung für Psychotherpeuten (GOP) abgerechnet